9. Juli 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Wann Drängeln beim Check-in erlaubt ist

50 Prozent Schadenersatz sprach das Amtsgericht München einer Familie zu, die ihren Flug in die Türkei verpasst hatte, weil die Schlange am Check-in so lang war. Die Airline hätte deutlich mehr Initiative zeigen müssen, die betreffenden Passagiere rechtzeitig zum Flieger zu lotsen, so das Gericht. Allerdings treffe die Reisenden eine Mitschuld, da sie 90 Minuten lang keine Eigeninitiative gezeigt haben. Business-Travel

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