1. Juli 2026 | 18:26 Uhr
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Verbraucherschützer mit Sammelklage gegen Opodo und Edreams

Das Abomodell von Opodo und Edreams war bislang ein Wachstumstreiber für den Online-Reisekonzern Edreams Odigeo. Nun gerät das Angebot juristisch unter Druck: Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat eine Sammelklage eingereicht und fordert die Rückzahlung einbehaltener Mitgliedsbeiträge.

Online-Buchung Frau mit Laptop Foto iStock Sitthiphong.jpg

Bei einer Opodo-Buchung wird oftmals gleichzeitig ein Abo abgeschlossen

Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, die Mitgliedsbeiträge zahlreicher Kunden für die kostenpflichtigen Programme Prime und Prime Plus nach einem fristgerechten Widerruf ganz oder teilweise einbehalten zu haben. Das Unternehmen habe dies unter anderem damit begründet, dass Preisvorteile der Mitgliedschaft bereits genutzt worden seien oder kein Anspruch auf eine kostenlose Testphase bestanden habe.

Aus Sicht des ZEV verstößt dieses Vorgehen aber gegen das gesetzliche Widerrufsrecht. Zwar könnten Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Wertersatz verlangen. Dafür müssten Verbraucher jedoch ausdrücklich wünschen, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird, und zuvor ordnungsgemäß über die Folgen für ihr Widerrufsrecht informiert worden sein. Nach Prüfung der Bestellprozesse seien diese Voraussetzungen bei Opodo und Edreams aber nicht erfüllt.

Das Abo-Modell ist schon länger umstritten

Das umstrittene Prime-Modell gilt als Herzstück der Wachstumsstrategie von Edreams Odigeo. Die Vielzahl an Abos kommt so zustande, dass Opodo und Edreams zunächst unter anderem in Preisvergleichsportalen mit besonders günstigen Flug- und Reisepreisen den Marktpreis unterbietet. Kunden, die den dort angezeigten rabattierten Prime-Tarif buchen, schließen gleichzeitig eine Prime-Mitgliedschaft ab. Diese beginnt, abhängig von den individuellen Voraussetzungen, mit einer kostenlosen Testphase oder wird sofort kostenpflichtig und verlängert sich anschließend automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt oder widerrufen wird.

Im Herbst 2025 hatte der Online-Reisekonzern berichtet, dass rund 72 Prozent des Umsatzes auf die Prime-Mitgliedschaften entfallen, insgesamt zählte man zu diesem Zeitpunkt 7,5 Millionen Abonnenten. Gleichzeitig stand das Modell schon öfters in der Kritik. So entschied der Bundesgerichtshof, dass Opodo bei der ersten Buchung rabattierter Prime-Angebote auch die Kosten der Mitgliedschaft transparent ausweisen muss.

Die neue Sammelklage erhöht nun erneut den juristischen Druck auf das Unternehmen. Verbraucher können über einen Klage-Check des ZEV prüfen, ob sie sich dem Verfahren anschließen können. Eine Anfrage von Reise vor9 zu den Vorwürfen und zur aktuellen Klage hat Opodo beziehungsweise Edreams bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

Pascal Brückmann

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