10. August 2021 | 16:03 Uhr
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Verbraucherschützer klopfen Wahlprogramme zu Vorkasse ab

Spätestens seit den schleppenden Rückzahlungen von Kundengeldern im Zuge der Flug- und Reiseabsagen in der Coronakrise ist dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Praxis der Airlines, bei der Buchung bereits den vollen Flugpreis zu kassieren, ein Dorn im Auge. Bei der CDU/CSU stößt er damit auf offene Ohren, die übrigen Parteien halten sich eher zurück.

Flugabsage

Die Debatte um die Rückzahlung von Kundengeldern bei abgesagten Flügen hallt nach

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Der VZBV hat die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD auf Aussagen zu einer Reihe verbraucherschutzrechtlicher Themen, darunter dem Reiserecht, abgeklopft. Wichtigstes Anliegen der Verbraucherschützer ist nach eigenem Bekunden der Schutz der Kundschaft bei abgesagten Reisen und Flügen. In der Coronapandemie hätten viele Verbraucher teilweise monatelang auf die Rückerstattung ihrer Kosten warten müssen, moniert VZBV-Vorstand Klaus Müller.

Dass sie überhaupt Anspruch auf Rückerstattung hätten, verdankten sie einem hohen europäischen Schutzniveau bei Fluggastrechten. "Angesichts dieser Erfahrungen ist es ärgerlich, dass sich keine Partei explizit für die Beibehaltung des bestehenden Schutzniveaus einsetzt", so Müller. Für einen starken Schutz auf Reisen sei "klar, dass die bestehende Praxis der 100-prozentigen Vorkasse einzig und allein auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher geht und abgeschafft gehört", erklärt der VZBV-Vorstand, der früher grüner Umwelt- und Agrarminister in Schleswig-Holstein war.

CDU/CSU wollen "Vorausleistungen neu regeln"

Der Befund der Verbraucherschützer: Lediglich die CDU wolle die Vorkasse-Praxis laut Wahlprogramm ins Visier nehmen. Dort heißt es: "Bei stornierten Flügen und Reisen kommen Verbraucher nur schwer an ihr Geld. Wir wollen deshalb im Reisevertragsrecht die Zahlungsfristen und insbesondere die Vorausleistungen neu regeln."

Auch die SPD erklärt in ihrem Wahlprogramm, sie wolle "bei der gängigen Praxis der Vorkasse ansetzen". Allerdings ist dort nicht von einer Änderung der Vorkasse-Praxis, sondern lediglich von mehr Transparenz die Rede: "Wir wollen eine effektive, umfassende Insolvenzabsicherung von Reiseunternehmen – die Unternehmen stehen hier in der Pflicht." Bei Airline-Buchungen sollten Verbraucher "bei der Buchung mehr Transparenz erfahren – etwa durch eine 'Günstigerprüfung'", schreibt die SPD. Zudem sollten sie "bei der Buchung online einsehen können, wie viel Ersparnis die Vorkasse im Vergleich zu einer kurzfristigen Buchung brächte".

Die Linke erklärt laut VZBV in ihrem Wahlprogramm lediglich, die Kunden müssten "gegen Insolvenz von Reiseveranstaltern und Airlines geschützt werden", ohne dies weiter auszuführen. Bei Grünen und FDP stehe in den Wahlprogrammen zu dem Thema nichts.

Langjähriger Zankapfel

Zum Hintergrund: Im Zuge der Coronakrise war die Vorkasse-Praxis der Fluggesellschaften angesichts bisweilen über Monate verschleppter Rückzahlungen von Kundengeldern nach abgesagten Flügen zu einem größeren Thema geworden. Allerdings hatte sich schon nach der Pleite von Air Berlin, Germania und anderen Airlines auch innerhalb der Tourismusbranche eine Diskussion darum entzündet, dass Fluggesellschaften, anders als etwa Reiseveranstalter, von Kunden direkt bei der Buchung den vollen Flugpreis kassieren. Denn im Unterschied zu den Veranstaltern, bei denen die Anzahlung nach der Buchung in der Regel um 25 Prozent des Reisepreises liegt, müssen die Airlines eingenommene Beträge nicht gegen die eigene Insolvenz absichern. 

Auch der touristische Vertrieb, etwa innerhalb des DRV und bei anderen Verbänden, fordert seit längerem eine verpflichtende Kundengeldabsicherung für Airlines. Nach Auffassung der Verbandsspitze müsste eine solche Regelung mindestens EU-weit beschlossen werden, um Wettbewerbsneutralität zu sichern. Die EU-Kommission erklärte mehrfach, sich der Angelegenheit annehmen zu wollen, ohne dass bisher etwas passiert wäre. Nicht zuletzt diesem Umstand dürfte es geschuldet sein, dass sich die Verbraucherschützer nicht mehr mit einer Absicherung der Kundengelder begnügen, sondern gleich die Abschaffung der geltenden Zahlungspraxis fordern.

Christian Schmicke

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