28. September 2020 | 14:04 Uhr
Teilen
Mailen

Verbraucherschützer klagen gegen Lufthansa

Die Fluggesellschaft habe den Anspruch der Kunden auf Rückzahlung bei abgesagten Flügen verschleiert und die Zahlungen verschleppt, lautet der Vorwurf der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch gegen andere touristische Anbieter sei man in diesem Zusammenhang bereits aktiv geworden.

Icon Recht
Anzeige
Der erste Blick auf Südafrikas Metropole Kapstadt

Mitmachen und tolle Goodies aus Südafrika gewinnen

Südafrika und Reise vor9 verlosen coole Goodies aus dem Land der Big Five. Reisebüromitarbeiter müssen nur eine Frage richtig beantworten, um zu gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Reise vor9

Mit ihrem Verhalten versuche die Lufthansa, mit allen Mitteln eine Rückzahlung bereits gezahlter Flugtickets zu verhindern, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. „Verbraucher, die nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Rückzahlung haben, werden durch die falschen Informationen getäuscht“, wirft Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dem Carrier vor. "Auch, wenn die Corona-Pandemie derzeit vielen Anbietern in der Reisebranche schwer zusetzt: Gerade ein Unternehmen, dass durch staatliche Mittel massiv unterstützt wird, darf sich nicht so vor seiner Verantwortung und vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken", so Buttler weiter.

Die Verbraucherzentrale habe die Lufthansa zunächst zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, mit der sie sich verpflichten sollte, Verbraucher künftig über die ihnen zustehenden Rechte zu informieren, das Recht auf Rückerstattung nicht zu verschweigen und den Flugpreis innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen. Da das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagierte, erhob die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht Köln. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. 

Auch bei vielen anderen Reise- und Fluganbietern liefen Rückzahlung und Kommunikation schlecht, sagt Buttler. Die Verbraucherzentrale gehe derzeit gegen mehrere weitere Anbieter vor, die Verbraucher nicht oder nur unzureichend über ihr Recht auf Rückerstattung informierten oder die Rückzahlung komplett verweigerten. Mehrere Unternehmen hätten inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben, in sechs Fällen, darunter Eurowings und DER Touristik, sei Klage erhoben worden, weitere würden vorbereitet.

Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören:

Sie haben der Darstellung dieses Inhalts nicht zugestimmt. Mit Ihrer Erlaubnis wird der Inhalt angezeigt. Dann werden bestimmte Daten an eine dritte Partei übermittelt.

Zeige Podigee-Inhalte Podigee-Inhalte ausblenden
Anzeige Counter vor9