Condor
16. April 2014 | 10:07 Uhr
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Veranstalter müssen genaue Abflugzeit nicht

Veranstalter müssen genaue Abflugzeit nicht gesondert angeben: Ein Urlauber hatte fünf Monate nach Buchung nicht in seine Reiseunterlagen geschaut und deshalb den vorverlegten Abflug verpasst. Selbst schuld, befand das Amtsgericht München. augsburger-allgemeine.de

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