Social Media ersetzt nicht das Fundbüro
Wer etwas findet, muss das laut Bürgerlichem Gesetzbuch dem Eigentümer anzeigen. Ist dieser nicht ersichtlich, muss der Fund der Behörde, also dem Fundbüro, angezeigt werden. Ausgenommen sind nur Gegenstände, die weniger als zehn Euro wert sind. Die Verbraucherschutzzentrale rät von Posts von Funden auf Facebook und Co. ab. Der Finder haftet, wenn sich ein falscher Eigentümer meldet. Welt