Schlechtes Wetter keine Ausrede für Entschädigung
Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Die beklagte Airline strich den Flug von Hannover nach London, weil die Maschine am Vortag wegen Schlechtwetter nicht nach Hannover hatte fliegen können. Die Airline argumentierte, dass das Mieten eine Ersatzmaschine zu teuer gekommen wäre. Das genügte dem Gericht allerdings nicht. Echo Online