5. März 2013 | 14:15 Uhr
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Reisende müssen den Verlust ihres Gepäcks schriftlich meld

Reisende müssen den Verlust ihres Gepäcks schriftlich melden: Eventuelle Schäden nach dem Erhalt sind innerhalb von sieben Tagen anzugegeben, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Ansonsten verfällt der Anspruch auf Schadensersatz. spiegel.de

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