Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport
Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport zahlen: Ein Mann, der sich auf einer Kreuzfahrt das Sprunggelenk brach, wollte auch Geld für die verpassten Tage zurück und bekam vom Landgericht Düsseldorf Recht. spiegel.de