6. Juni 2013 | 01:09 Uhr
Teilen
Mailen

Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport

Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport zahlen: Ein Mann, der sich auf einer Kreuzfahrt das Sprunggelenk brach, wollte auch Geld für die verpassten Tage zurück und bekam vom Landgericht Düsseldorf Recht. spiegel.de

Anzeige Reise vor9