Rauchverbot ist kein Reisemangel
Als der Kläger seine Reise buchte, herrschte an Jamaikas Stränden noch kein Rauchverbot – zum Urlaubstermin jedoch schon. Das Amtsgericht Hannover billigte ihm trotzdem keine Minderung des Reisepreises zu, denn das gesetzliche Verbot zähle zum allgemeinen Lebensrisiko. Auch das Rauchverbot auf dem Hotelgelände stelle keinen Reisemangel dar. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn das Qualmen auf dem gesamten Areal verboten wäre. Saarbrücker Zeitung