18. Januar 2016 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Private Chats können ein Kündigungsgrund sein

Der Europäische Gerichtshof entschied gegen einen Arbeitnehmer, der das Verbot seines Arbeitgebers, den Chat nicht privat zu nutzen, missachtete. Es lag auch kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vor, als der Chef die Korrespondenz seines Angestellten überprüfte. T3N