Passagieren steht bei Ausfall des Ersatzflugs weiterer Ausgl
Passagieren steht bei Ausfall des Ersatzflugs weiterer Ausgleich zu: Fluggäste haben gleich zweimal Anspruch auf Kompensationsleistungen, wenn die ursprünglich geplante Verbindung gestrichen wird und die alternative Maschine auch nicht abhebt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Airliners