1. Oktober 2014 | 23:23 Uhr
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Passagieren steht bei Ausfall des Ersatzflugs weiterer Ausgl

Passagieren steht bei Ausfall des Ersatzflugs weiterer Ausgleich zu: Fluggäste haben gleich zweimal Anspruch auf Kompensationsleistungen, wenn die ursprünglich geplante Verbindung gestrichen wird und die alternative Maschine auch nicht abhebt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Airliners

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