23. August 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

Passagiere haben Inforecht bei Verspätung

Auch wenn die Fluggesellschaft nicht dafür verantwortlich ist, muss sie ihre Gäste über deren Rechte aufklären. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Im konkreten Fall geht es um eine Airline, die wegen Schlechtwetters ihre Flüge umplante und versäumte, dem Klagenden einen schriftlichen Hinweis über dessen Rechte zu schicken. Dresdner Neueste Nachrichten