2. Dezember 2013 | 17:40 Uhr
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Keine Veranstalterhaftung bei Sturz über die Fußmatte:

Keine Veranstalterhaftung bei Sturz über die Fußmatte: Das Oberlandesgericht Bamberg entschied gegen die Klage einer Urlauberin, die nachts im Eingangsbereich eines türkischen Hotels über eine zwei Zentimeter dicke Fußmatte gestürzt war. Das gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, urteilten die Richter. n24.de