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9. Februar 2017 | 10:00 Uhr
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Kein Schadenersatz wegen mangelhafter Pässe

Ein Familienvater buchte direkt bei einer Airline Flüge nach New York und kaufte im Reisebüro Rail-&-Fly-Tickets zum Flughafen. In der Agentur ließ er sich beim Ausfüllen der notwendigen Einreiseformulare helfen. Der Check-in am Flughafen misslang, weil die Pässe der Kinder nicht wie gefordert maschinenlesbar waren. Der Mann verklagte das Reisebüro, doch die Richter entschieden für die Agentur, weil sie zum einen nicht der Veranstalter war und sich auch nicht dazu bereit erklärt hatte, die Pässe auf Gültigkeit hin zu überprüfen. Anwalt

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