Internetfirmen müssen Urheberrechtsverletzer outen
Unternehmen wie You Tube oder Google sind bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet. Sie müssen E-Mail-Adressen nennen, nicht jedoch IP-Adressen und Telefonnummern, so ein Urteil des OLG Frankfurt. Heise