7. September 2017 | 11:00 Uhr
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Internetfirmen müssen Urheberrechtsverletzer outen

Unternehmen wie You Tube oder Google sind bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet. Sie müssen E-Mail-Adressen nennen, nicht jedoch IP-Adressen und Telefonnummern, so ein Urteil des OLG Frankfurt. Heise