Hundeverbot im Speisesaal ist kein Reisemangel
Ein Aufpreis für den Aufenthalt des Vierbeiners im Hotel bedeutet nicht, dass der Liebling bei den Mahlzeiten dabei sein darf oder mit Futter versorgt wird. Ein Zuschlag nur für Mehraufwand des Hotels sei auch ohne Service gerechtfertigt, entschied das Landgericht Frankfurt. Gastronomie Hotellerie