Hotelgast bekommt nach Treppensturz keine Entschädigung
Der Kläger hatte einen Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt, weil er auf einer schlecht beleuchteten Gartentreppe eines Hotels gestürzt war. Das OLG Dresden urteilte in zweiter Instanz: Mit mehr eigener Sorgfalt hätte der Kläger den Sturz vermeiden können. Der Veranstalter habe seine "Verkehrsversicherungspflicht" nicht verletzt. Focus