Gerichtsurteil gegen zu hohe Stornogebühr
Der Kläger buchte eine zweiwöchige Reise auf die Insel Porto Santo für 3.219 Euro und zahlte hierfür 644 Euro an. Er musste die Reise absagen, der Veranstalter stellte die Hälfte des Preises, 1.609 Euro, in Rechnung. Das Gericht urteilte gegen den Veranstalter. Es spiele keine Rolle, ob ihm, wie er behauptete, in diesem Fall hohe Kosten entstünden. Ein Pauschale in Höhe von 50 Prozent in den AGB sei nicht wirksam, wenn Kunden bis 30 Tage vor Beginn der Reise kündigten. Süddeutsche