Gepäck darf ruhig was kosten
Es sei gängige Praxis, für Zusatzleistungen wie Gepäcktransport Entgelt zu verlangen. Mit dieser Begründung lehnte das Amtsgericht München die Klage eines Passagiers ab, der auf dem Rückflug von Tel Aviv nach Berlin zur Kasse gebeten wurde, nicht aber auf dem Hinflug. Travel One