15. November 2019 | 07:00 Uhr
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Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet sind rechtswidrig

Das entschied das Landgericht München am Donnerstag im Prozess Holidaycheck gegen Fivestar Markting. Das Unternehmen darf keine Fake-Bewertungen mehr verkaufen und muss dafür sorgen, dass alle unechten Bewertungen gelöscht werden. Außerdem muss Fivestar Holidaycheck mitteilen, von wem die erfundenen Bewertungen stammen.

Hotelbewertung

Fivestar

Zum Prozess erschien kein Vertreter von Fivestar Marketing. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Belize. Der Service-Dienstleister in Deutschland ist Fivestar Services UG (haftungsbeschränkt) in Gütersloh. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen erfundene Bewertungen statt, die Fivestar Marketing an mehrere Hoteliers verkauft hatte.

Fivestar verkauft Firmen, die ihr Geschäft durch positive Bewertungen aufpeppen wollen, Rezensionen, die von freien Mitarbeitern geschrieben wurden. "Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops", heißt es auf der Website. "Fivestar Marketing bietet Ihnen einen unkomplizierten und schnellen Zugang zu einer großen Anzahl an motivierten und verifizierten Rezensenten & Produkttestern, die Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Ihre Dienstleistungen online bewerten." Die Bewertungen können einzeln oder im Paket erworben werden.

Das Münchener Urteil verbietet Fivestar nicht generell, Bewertungen. Es untersagt allerdings Rezensionen von Bewertern, "die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben", erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski. Wie mehrere Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur "dpa" berichten, hat sich das Unternehmen kürzlich umbenannt und die Rechtsform geändert, von Fivestar Marketing UG in Fivestar AG bR. Der ehemalige Geschäftsführer sei nun nicht mehr Geschäftsführer, ein neuer sei im Handelsregister nicht eingetragen. Das werde dem Unternehmen jedoch nicht helfen, den Ansprüchen der siegreichen Holidaycheck zu entgehen, heißt es. "Das ist wie eine Geschlechtsumwandlung", wird Richter Gawinski zitiert. "Das bedeutet nicht, dass es die Firma nicht mehr trifft."

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