Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündig
Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitgeber auch im Wiederholungsfall nicht einfach kündigen darf. Er muss vielmehr nachweisen, dass von dem Vorgehen eine echte Störungsgefahr für den Betrieb ausgeht. heise.de