10. April 2014 | 00:22 Uhr
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Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündig

Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitgeber auch im Wiederholungsfall nicht einfach kündigen darf. Er muss vielmehr nachweisen, dass von dem Vorgehen eine echte Störungsgefahr für den Betrieb ausgeht. heise.de

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