24. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Frist bei Buchungspannen

Pauschalurlauber, die wegen eines Buchungsfehlers ihres Veranstalters von einer Airline nicht mitgenommen werden, dürfen zwar auf eigene Faust einen Ersatzflug buchen. Allerdings müssen sie dem Anbieter erst die Gelegenheit geben, selbst für Abhilfe zu sorgen, um die Kosten erstattet zu bekommen. So entschied das Amtsgericht Uelzen. Airliners

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