24. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Flugverfrühung ist Entschädigungsgrund

Eurowings hatte einem Passagier eine Alternative rund anderthalb Stunden vor seinem Flug angeboten, da dieser annulliert wurde. Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass eine Verfrühung ebenso wie eine Verspätung geeignet sei, einen durch Geld auszugleichenden Zeitverlust zu begründen. Geklagt hatte EUflight, das damit juristisches Neuland betrat. Counter vor9 (PDF)

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