Fluggesellschaften haften für umgekippten Kaffee an Bord
Zu diesem Schluss kommt ein EU-Gutachten. Demnach haben Passagiere bei Verletzungen durch jedes plötzliche Ereignis während des Fluges sowie beim Ein- und Aussteigen Anspruch auf Schadenersatz. Geklagt hatte eine Österreicherin, weil an Bord einer Niki-Maschine ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter Kaffee aus unerklärten Gründen umkippte. Ein Urteil steht noch aus. Die Einschätzung ist für die obersten EU-Richter nicht bindend, sie richten sich aber in vielen Fällen danach. Süddeutsche