27. September 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Fluggesellschaften haften für umgekippten Kaffee an Bord

Zu diesem Schluss kommt ein EU-Gutachten. Demnach haben Passagiere bei Verletzungen durch jedes plötzliche Ereignis während des Fluges sowie beim Ein- und Aussteigen Anspruch auf Schadenersatz. Geklagt hatte eine Österreicherin, weil an Bord einer Niki-Maschine ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter Kaffee aus unerklärten Gründen umkippte. Ein Urteil steht noch aus. Die Einschätzung ist für die obersten EU-Richter nicht bindend, sie richten sich aber in vielen Fällen danach. Süddeutsche

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