4. Juni 2014 | 23:19 Uhr
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Fluggesellschaften dürfen Passagiere bei bloßem Verdacht a

Fluggesellschaften dürfen Passagiere bei bloßem Verdacht auf Streik nicht stehen lassen: Eine Frau wollte von Hamburg über Paris nach Mexiko fliegen. Die Airline ließ sie aber nicht an Bord, weil sie wegen eines Arbeitskampfes mit hoher Wahrscheinlichkeit in Frankreich gestrandet wäre. Das Amtsgericht in Hamburg akzeptierte das aber nicht als Grund für die Nichtbeförderung. airliners.de

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