27. Mai 2016 | 11:00 Uhr
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Entschädigung bei Flugzeugtausch

Fällt eine Verbindung aus, weil die Airline eine Maschine auf einer anderen Strecke einsetzt, als geplant, erhalten die Passagiere einen Ausgleich. Das gilt auch, wenn ein Blitzschlag Grund für die Änderung war. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Airliners

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