1. Juni 2016 | 11:00 Uhr
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Mailen

Enge Grenzen bei E-Mail-Werbung

Eine Mail zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit ist unerwünschte Werbung, urteilt das OLG Dresden. Vereinfacht gesagt sind nur E-Mails, die Aufklärungs- oder Informationspflichten erfüllen, keine Werbung. Für alle anderen ist die Einwilligung des Empfängers erforderlich. Internet World