10. Oktober 2016 | 11:00 Uhr
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Einwilligung zu Werbe-E-Mails erlischt nicht

Sie endet nicht automatisch nach Ablauf einer gewissen Zeit sondern kann viele Jahre bestehen bleiben. Wird eine Adresse regelmäßig beschickt, könne der Absender von einem andauernden Einverständnis ausgehen, so das Amtsgericht Hamburg. Haufe

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