Bundesgerichtshof begründet Urteil zur Änderung
Bundesgerichtshof begründet Urteil zur Änderung von Flugzeiten: Veranstalter müssen die Auslöser für eine Verschiebung und den Zeitrahmen konkreter benennen. Im verhandelten Fall kippten die Höchstrichter den Passus „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen, Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich“ in den AGB der TUI. fvw.de (Abo)