Bei verspäteter Landeerlaubnis gibt es keine Entschädigung
Bei verspäteter Landeerlaubnis gibt es keine Entschädigung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggäste selbst dann kein Geld bekommen, wenn sie wegen des Staus am Himmel einen Anschlussflug verpassen. Dies sei ein außergewöhnlicher Umstand, für den die Airline nicht verantwortlich gemacht werden könne. lvz-online.de