Bei Flug-Stornierungen gilt deutsches Recht
Airlines können sich bei Abflügen aus Deutschland nicht ausschließlich auf ausländisches Recht berufen, urteilte das Amtsgericht Simmern. Ryanair hatte einem Reisenden mit Verweis auf irisches Recht die Rückzahlung von Steuern und Gebühren verweigert. Nach deutschem Recht muss sie diese nun bezahlen. Frankfurter Neue Presse