Ausgleichszahlung auch ohne Buchungsbestätigung bei
Ausgleichszahlung auch ohne Buchungsbestätigung bei stark verspätetem Flug: Selbst wenn keine schriftliche Buchungsbestätigung vorliegt, der Passagier aber beweisen kann, dass er auf diesem Flug gebucht ist, muss die Airline zahlen, so ein Urteil. spiegel.de