30. Oktober 2012 | 11:30 Uhr
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Ausgleichszahlung auch ohne Buchungsbestätigung bei

Ausgleichszahlung auch ohne Buchungsbestätigung bei stark verspätetem Flug: Selbst wenn keine schriftliche Buchungsbestätigung vorliegt, der Passagier aber beweisen kann, dass er auf diesem Flug gebucht ist, muss die Airline zahlen, so ein Urteil. spiegel.de

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