Airline muss bei Gewitter-Verspätung entschädigen
Unwetter sind keine außergewöhnlichen Umstände. Fluggesellschaften müssten stets damit rechnen, so das Amtsgericht Köln. In dem verhandelten Fall werden als Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro fällig. Der Zubringer aus Wien verspätete sich und in Frankfurt war deshalb der Anschluss nach Singapur weg. Focus