13. Mai 2013 | 16:15 Uhr
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Achtung, hier droht Scheinselbstständigkeit!

Achtung, hier droht Scheinselbstständigkeit: Ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht bereits dann, wenn der "Selbstständige" in den Betrieb eingegliedert ist, überwiegend an die Weisungen des Auftraggebers gebunden ist, ausschließlich dessen Arbeitsmittel verwendet oder die Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen für ihn ausgelegt ist. wiwo.de

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