5. Oktober 2018 | 11:00 Uhr
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Mailen

Änderung des Abflugortes gilt als Reisemangel

So urteilt das Amtsgericht München im Fall einer Familie, deren Abflughafen für eine Pauschalreise in die Türkei von Berlin nach Leipzig verlegt worden war. Sie klagten und forderten den vollen Reisepreis zurück. Die Richter erkennen den Reisemangel an, halten jedoch lediglich eine Minderung um 15 Prozent des Tagesreisepreises für angemessen. Zumal die Urlauber Rail&Fly-Tickets hatten, wodurch ihnen keine Mehrkosten bei der Anreise entstanden waren. Süddeutsche

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