Neue Regeln für Stornos bei Meine Landausflüge
Meine Landausflüge führt eine einheitliche kostenlose Stornierungsfrist von 24 Stunden vor Ausflugsbeginn ein – auch für bestehende Buchungen. Ausnahmen gelten laut Trip up-Geschäftsführer Florian Berthold (Foto) weiter für Exklusiv-Ausflüge sowie individuell organisierte Gruppen- und Privattouren.
Trip up GmbH
Florian Berthold ist Geschäftsführer von Trip up, dem Betreiber der "unabhängigen Buchungsplattform für Kreuzfahrtausflüge"
Die neue Frist gilt laut Landausflugs-Spezialist nicht nur für künftige Buchungen, sondern wird auch auf bereits bestehende Buchungen angewendet. "Wir freuen uns, mit nun einheitlich 24 Stunden deutlich ausgeweitete Stornofristen anbieten zu können als bisher", sagt der Geschäftsführer des Portals Meine Landausflüge. Es bleibe bei der Bestätigung der Ausflüge gegenüber den Kunden allerspätestens 14 Tage vor dem Ausflugsdatum.
"Und zusammen mit unserer ebenfalls weiterhin bestehenden Flex-Option, haben unsere Gäste auch künftig die Möglichkeit, die Stornofrist bis eine Stunde vor Ausflugsbeginn zu verlängern", so Berthold weiter. Stornierungen könnten weiterhin über alle bisherigen Kommunikationswege erfolgen, per E-Mail, im Kundenportal oder telefonisch während der Hotline-Zeiten. Meine Landausflüge stehe für Touren-Alternativen zu den Reedereiausflügen und kooperiere dazu mit lokalen Agenturen, so der Touristiker.
Kooperationen mit QTA, TSS, Best Reisen und Co.
Der Spezialist "Meine Landausflüge" hat bereits ein breites Vertriebsnetzwerk, das laut Berthold stetig ausgebaut wird. Er ist Geschäftsführer von Trip up, der Muttergesellschaft von Meine Landausflüge. Zu den Kooperationspartnern zählen Reisebüroverbünde, wie DER, Best Reisen, QTA und TSS sowie das Online-Reisebüro Kreuzfahrten.de. Der Anbieter von nach eigenen Angaben Reederei-unabhängigen Touren und Ausflügen zahlt Vertriebspartnern zwischen zehn und 15 Prozent Provision.
Sabine Schreiber-Berger