Das Amtsgericht München hat geurteilt, dass eine Internetnutzerin, die irrtümlich eine Reise gebucht hatte, keine Stornogebühren an den Veranstalter zahlen muss. Zwar weise der Text des Buttons "Jetzt kaufen", den die Kundin anklickte, auf die Entgeltlichkeit des zu schließenden Vertrages hin. Doch könne das Symbol eines Einkaufswagens neben dem Schriftzug dahingehend verstanden werden, dass der Buchungsprozess dadurch noch nicht abgeschlossen werde.