Ryanair hat das Legal-Tech-Unternehmen Flightright vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) verklagt und Recht bekommen. Flightright darf nicht weiter behaupten, dass der Kundenservice der Fluggesellschaft Hürden aufbaue. Das OLG verfügte zudem, dass Flightright eine zusätzliche Anwaltsgebühr (14%) auf den Servicepreis werblich ausweisen müsse. Airliners