Vor Gericht landete ein kurioser Fall: Eine Gruppe Reisender klagte gegen einen Kreuzfahrtveranstalter. Stein des Anstoßes war das mutmaßliche Urinieren eines Passagiers in ein Glas, in dem zuvor Nüsse gewesen waren. Mitreisende hätten das Verhalten beobachtet, den Gast aber nicht darauf angesprochen. Doch dann wurden Fakten geschaffen. Der Übeltäter und seine Freunde wurden nach einem Ausflug nicht mehr an Bord gelassen. Der Kapitän habe einen Bordverweis ausgesprochen, sodass die Rückreise auf eigene Kosten erfolgte. Das wird nun teuer, denn ein Gericht hat dem Kläger Schadensersatz zugesprochen. "Das Verhalten kann allenfalls als störend und unangemessen (...) angesehen werden", heißt es im Urteil. Spiegel