Eine ungeimpfte Mitarbeiterin eines Pflegeheims in Dresden hat vor dem Arbeitsgericht einen Sieg errungen, nachdem sie aufgrund ihres Impfstatus während der Corona-Pandemie freigestellt wurde. Das Gericht urteilte, dass die Weigerung ihres Arbeitgebers, sie wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht zu beschäftigen, rechtswidrig war. Die Betreuungsassistentin war für drei Monate freigestellt worden. Jetzt erhält sie eine Nachzahlung von rund 21.000 Euro Gehalt.