16. Januar 2019 | 14:06 Uhr
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Zahl medizinisch betreuter Urlauber 2018 gestiegen

Das berichtet der ADAC Ambulanz-Service. Er leistete demnach bei 56.935 kranken oder verletzten Urlaubern im Ausland medizinische Betreuung, das sind 1.600 mehr als im Vorjahr. Für 12.522 dieser Patienten wurde eigens ein Rücktransport in die Heimat organisiert – etwa 300 weniger als im Jahr zuvor. Der ADAC betreibt über seine Tochter Aero-Dienst mit Sitz in Nürnberg unter anderem vier fliegende Intensivstationen, darunter zwei Großraum-Ambulanzflugzeuge für bis zu zehn Patienten.

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Kosten: Bis zu 130.000 Euro

Deren Einsatz ist kostspielig. Bei Rücktransport mit dem Ambulanzflugzeug gilt: Je länger ein Flug dauert, desto teurer wird er. So kostet zum Beispiel ein Ambulanz-Sonderflug des ADAC von den Kanaren nach Deutschland bis zu 45.000 Euro, ein Intensivtransport aus Mexiko bis zu 70.000 Euro und aus Asien oder Australien bis zu 130.000 Euro; je nach Maschinentyp, der zum Einsatz kommt.

 

Grafik: ADAC

Wer ins Ausland reist, sollte sich möglichst schon vor Beginn der Reise über die medizinische Versorgung in der Ferienregion informieren, rät der ADAC. Dies gelte vor allem für Familien mit Kindern, denn in vielen Urlaubsregionen mangele es an geeigneten Kinderärzten, Kinderkliniken oder Fachmedizinern. Im Notfall dauere es oft zu lange, bis der richtige Arzt oder das optimale Krankenhaus gefunden ist. Die Tipps von Hotelangestellten oder Ferienhausvermietern seien in vielen Fällen keine gute Lösung. In manchen Regionen würden Touristen nur zu ganz bestimmten Ärzten oder Kliniken gebracht, die den Vermittlern eine Provision bezahlen.

Kassen zahlen nicht

Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland wird generell nicht von den Krankenkassen abgedeckt. Auch bei der Übernahme von Arzt- oder Krankenhauskosten sieht es für Urlauber oft schlecht aus: Außerhalb Europas zahlt die gesetzliche Kasse gar nichts. Und innerhalb Europas wird oft nur ein kleiner Teil der Behandlungskosten übernommen, zum Beispiel, wenn man in einer Privatklinik landet. In so einem Fall werden maximal die über die gesetzliche Krankenversicherung des Urlaubslandes abgedeckten Kosten erstattet.

Verbraucherschützer, das Auswärtige Amt und die Krankenkassen raten daher dazu, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

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