3. Juli 2017 | 11:00 Uhr
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Was tun bei Führerscheinverlust im Ausland?

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Der ADAC empfiehlt, einen Diebstahl immer anzuzeigen und ein entsprechendes Dokument für eine Verkehrskontrolle mitzuführen. Ob Diebstahl oder Verlust: Botschaften oder Konsulate können in diesen Fällen nichts tun. Einen vorläufigen Führerschein stellen nur die Behörden in Deutschland aus. Fährt man ohne Führerschein über mehrere Grenzen hinweg, droht ein Bußgeld des jeweiligen Landes. In Österreich sind es meist 36 Euro, in der Schweiz 18 und in Italien ab 86 Euro. ADAC

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