Nacktbaden ist kein geschütztes Grundrecht an spanischen St
Nacktbaden ist kein geschütztes Grundrecht an spanischen Stränden: Das Oberste Gericht wies damit das zentrale Argument von Nudistenverbänden zurück. Sie hatten das von der katalonischen Gemeinde Castell-Platja D’Aro 2009 verhängte Nacktbadeverbot angefochten. Bis zu 300 Euro Strafe kann FKK-Baden dort kosten. NWZ