Madrid plant neue Regeln für touristische Vermietung
Der Bürgermeister von Madrid, José Luis Martínez-Almeida, hat den einen neuen Plan vorgestellt, der den Verlust von Wohnraum für die Wohnnutzung in der Stadt und die Ausbreitung von Touristenwohnungen aufhalten soll. Im historischen Zentrum soll die Nutzung stärker limitiert werden.
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Wie der Stadtrat nach Angaben des spanischen Portals Hosteltur betonte, konzentriert sich die neue Verordnung auf drei Ziele: den Bevölkerungsverlust im Zentrum zu stoppen, das Wohnangebot zu erweitern, das touristische Angebot zu organisieren und die Koexistenz zwischen Nachbarn und Besuchern zu verbessern. Unter anderem sieht der Plan vor, dass Ferienwohnungen nicht in Wohngebäuden untergebracht werden dürfen, sondern in Wohnblocks, die ausschließlich für touristische Aktivitäten bestimmt sind.
Verstreut liegende Ferienwohnungen in Wohngebäuden sollen demnach verboten werden, auch im Erdgeschoss. In Nicht-Wohngebäuden sollen Ferienwohnungen dagegen uneingeschränkt zulässig sein. In Wohngebäuden, die in einer nicht kommerziell genutzten Straße liegen, darf die Nutzung nur für 15 Jahre in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Danach soll es wieder zu Wohnzwecken genutzt werden.
Verlagerung in Bereiche außerhalb des Zentrums
Außerhalb des historischen Zentrums erlaubt der Stadtrat die Einrichtung von Touristenwohnungen sowohl in kompletten Gebäuden als auch in verstreuten Wohnungen, die neben der Wohnnutzung bestehen. Im letzteren Fall ist die Verpflichtung, einen unabhängigen Zugang zu haben, als Neuerung vorgesehen. Die Stadt will zudem städtebauliche Vorteile für die Umwandlung von Bürogebäuden in Wohngebäude anbieten, um mehr Wohnraum zu schaffen.
Die Umwandlung von Geschäftsräumen in Touristenwohnungen im historischen Zentrum oder in Gewerbegebieten soll künftig zudem nicht mehr erlaubt sein. Von 2015 bis 2024 wurden in Madrid 3.306 Gebäude in Wohnungen oder Touristenwohnungen umgewandelt, viele Lokale wurden geschlossen. Die erste Genehmigung der Änderung des Generalplans soll dem Verwaltungsrat im Dezember zur öffentlichen Information für einen Monat vorgelegt werden. Die Behörden gehen davon aus, dass er im August 2025 in Kraft treten könnte.
Christian Schmicke