10. Januar 2022 | 18:25 Uhr
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Mailen

Italien verschärft Sicherheitsvorgaben für Skifahrer

Seit dem Jahresbeginn gilt auf Pisten eine Helmpflicht für Minderjährige, eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Wintersportler und eine 0,5-Promille-Grenze beim Skifahren. Für Hotellerie und Liftanlagen gilt seit Montag 2G.

Italien Dolomiten

In Italien gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 nun eine Helmpflicht beim Skilaufen

Bereits Anfang 2021 war das neue Dekret Nr: 40/2021 vom Parlament verabschiedet worden, das nun in Kraft getreten ist. Die Schutzhelmpflicht auf Skipisten wird von den bisher betroffenen 14-Jährigen auf die unter 18-Jährigen ausgedehnt. Wer minderjährig ist, muss in Italien einen Helm tragen, wenn er Ski oder Snowboard fährt, Telemark und Freestyle ausübt oder rodelt. 

Wer in Italien eine Wintersportart in ausgewiesenen Wintersportgebieten ausübt, muss zudem in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, deckten den Bereich Wintersport bereits ab, heißt es in einer Mitteilung der Skiregion Dolomiti Superski. Betreiber von Skigebieten seien dazu verpflichtet, den Kunden eine solche Haftpflichtversicherung beim Kauf des Skipasses anzubieten. Skifahren und das Ausüben anderer Wintersportarten sei unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss toxikologischer Substanzen "strengstens verboten", heißt es weiter. Deshalb gelte nun eine 0,5 Promille-Grenze.

Seit Beginn dem 10. Januar gilt zudem in weiten Teilen des öffentlichen Lebens in Italien die 2G-Regel: Zahlreiche Einrichtungen sind damit nur noch für geimpfte und genesene Personen zugänglich, darunter Unterkünfte, Kongresszentren, Restaurants, Skilifte und Verkehrsmittel im Nah- und Fernverkehr. Die Regelung ist zunächst bis zum 31. März befristet. Bis dahin gilt noch der Notstand.

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