Italien verlangt "Green Pass" für Museen, Events und Cafés
Nur wer ab 6. August in Italien einen sogenannten "Green Pass" vorweisen kann, darf in Restaurants, Bars und Cafes drinnen sitzen. Auch der Besuch von Schwimmbädern, Museen, Kinos, Theatern, Musik- und Sportevents ist nur für Geimpfte (Erstimpfung reicht bis Ende August), Genesene oder Getestete (maximal 48 Stunden) gestattet. Entsprechende Ausweise von EU- und Schengen-Staaten werden anerkannt. FAZ