EU untersagt touristischen Verkehr mit Russland
Die EU hat mit der Verordnung 2025/2033 ein neues Kapitel in der Sanktionspolitik gegen Russland aufgeschlagen. Die Verordnung verbietet nun die Erbringung von Diensten, die "im direkten Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen". Darunter fallen alle von Reisebüros und Reiseveranstaltern erbrachten Dienstleistungen wie Reiseauskunft, Reiseplanung, Reiseberatung und Reisebuchung. Auch Flüge, Fähren, Fremdenführer und Werbedienstleistungen zählen dazu. FVW (Abo)