8. Januar 2019 | 16:16 Uhr
Teilen
Mailen

Britische Regierung richtet Drohnen-Sperrzone um

Damit soll verhindert werden, dass erneut illegale Drohnen den Flugverkehr in Großbritannien lahmlegen. Die britische Regierung beschloss zudem, dass die Polizei zusätzliche Befugnisse erhält. Wegen Drohnenflügen in London-Gatwick waren vor Weihnachten 140.000 Passagiere von Verspätungen und etwa 1.000 Flugausfällen betroffen.

Anzeige
Ferien Touristik

Osterzauber mit Coral Travel

Verpasst nicht unsere fantastischen Osterdeals für den Sommer 2024! Ob ein exotischer Trip nach Ägypten, entspannte Tage in der Türkei, romantische Sonnenuntergänge in Spanien oder die faszinierenden Küsten Griechenlands – wir haben für jeden den passenden Deal. Jetzt günstig den Sommer entdecken!

Die Maßnahmen kündigte Verkehrsminister Chris Grayling im Parlament an. Demnach dürfen künftig Drohnen nicht näher als fünf Kilometer im Umkreis von Flughäfen abheben. Zudem sollen der Polizei zusätzliche Befugnisse zur Suche, Landung und Beschlagnahmung von Drohen übertragen werden, berichten „Tagesschau“ und „dpa“. Die Daten beschlagnahmter Drohnen dürfen ausgelesen werden.

Die Regierung arbeite an einem erweiterten Einsatz von Technologien, durch die Drohnen an Orten wie Flughäfen oder Gefängnissen entdeckt und abgewehrt werden könnten, heißt es. Drohnenbesitzer sollen ab November 2019 per Gesetz zur Registrierung ihrer Fluggeräte verpflichtet werden. Die Täter, die für die Drohnen-Zwischenfälle bei Gatwick verantwortlich sind, konnten bislang nicht gefasst werden. Zunächst waren zwei Verdächtige festgenommen, später aber wieder freigelassen worden.

In Deutschland nehmen Drohnenflüge zu

Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 wurden über 100 Drohnen an den 16 großen deutschen Flughäfen gemeldet. In Deutschland werden die Fluggeräte als eine besondere Gefahr im Luftraum eingestuft. Denn Drohnen sind auf dem Radar nicht zu sehen. Deshalb gelten seit Oktober 2017 schärfere Regeln. Über Flughäfen sowie im An- und Abflug-Bereich ist es laut Verordnung verboten, Drohnen fliegen zu lassen. Um Flughäfen herum wurde eine besondere Flugverbotszone für Drohnen eingerichtet, die von der Abgrenzung des Flughafens 1,5 Kilometer weit reicht. In diesem Bereich kann nur mit Genehmigung der Deutschen Flugsicherung (DFS) unter sehr strengen Auflagen mit Drohnen geflogen werden.

Darüber hinaus gibt es eine Kontrollzone, die im Einzelfall festgelegt wird. Um in diesem Bereich unter bestimmten Auflagen mit einer Drohne fliegen zu dürfen, ist eine schriftliche oder telefonische Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) erforderlich. Spezielle Karten geben darüber Auskunft. Zudem informiert eine Drohnen-App der DFS über geltende Regeln und Vorschriften für die Verwendung von Drohnen in Deutschland.

Thomas Horsmann

Anzeige Counter vor9