26. Juli 2018 | 11:52 Uhr
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Airlines müssen Sky Marshals weiterhin

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Deutsche Luftfahrtunternehmen müssen die Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei, sogenannte Sky Marshals, kostenlos transportieren. Einen Anspruch auf Entschädigung gebe es nicht, so der BGH in seinem Urteil vom 26. Juli.

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Die Sky Marshals sind seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf potenziell gefährlichen Flugrouten in Zivil und damit unerkannt im Einsatz und sollen im Ernstfall einen terroristischen Anschlag verhindern. Laut Gesetz müssen sie für die Flüge nichts bezahlen. Lufthansa wollte allerdings die Zusatzkosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro, die durch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie durch Start- und Landeentgelte entstanden waren, vom Staat zurückfordern. Ihre Begründung: Durch den Transportzwang entstehe ein Wettbewerbsnachteil, sowohl gegenüber der ausländischen Konkurrenz als auch gegenüber kleineren Anbietern, die nur Inlandsflüge anböten.

Der Lufthansa-Anwalt verwies bei der BGH-Verhandlung überdies auf die ohnehin hohen Kosten des Fliegens: von der Anschaffung der Flieger über das Personal bis hin zum Kerosin. Und darauf, dass die Polizisten nicht Economy fliegen, sondern „hochpreisige Plätze“ besetzten.

Keine wirtschaftliche Benachteiligung

Der BGH wies die Klage dennoch als „unbegründet“ ab. Die Fluggesellschaft war zuvor auch schon vor Oberlandesgericht Brandenburg gescheitert. Das Gericht urteilte, die Fluggesellschaft sei durch die Transportpflicht nicht unangemessen eingeschränkt. Die jährlichen Kosten in Höhe von 300.000 Euro seien angesichts von Milliardengewinnen wirtschaftlich von nachrangiger Bedeutung.

Seitens der Lufthansa gab es zunächst keine Stellungnahme zu dem BGH-Urteil und seinen möglichen Folgen.

Über die Flugsicherheitsbegleiter ist wenig Konkretes in der Öffentlichkeit bekannt. Die Bundespolizei verrät weder, wie viele von ihnen im Einsatz sind, noch auf welchen Flügen sie dabei sind. Nur dass sie besonders geschult und bewaffnet sind, weiß man. Zu den „gefährdeten Strecken“, auf denen die Sky Marshals eingesetzt werden, zählen Insider etwa Flüge von und in die USA, nach Israel und in den arabischen Raum.

AF

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